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EU AI Act

Transparenz zu Künstlicher Intelligenz

Stand: September 2026

Sie interagieren mit KI

Gemäß Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) weisen wir Sie darauf hin: Die Agenten, Empfehlungen, Zusammenfassungen und Antworten im Agentenkabinett werden ganz oder teilweise durch KI-Systeme (große Sprachmodelle) erzeugt. Sie kommunizieren nicht mit Menschen, sondern mit Maschinen — auch dann, wenn Agenten Namen, Rollen und eine persönliche Sprache tragen.

Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte

Nach Art. 50 Abs. 2 und Abs. 4 AI Act sind künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte als solche kenntlich zu machen. Alle Texte, Zusammenfassungen, Porträts und Bildmotive, die im Kabinett erzeugt werden, sind KI-generiert. Wo technisch vorgesehen, werden sie zusätzlich maschinenlesbar markiert.

Zweck, Funktionsweise und eingesetzte Modelle

Ihre Eingabe wird in eine Anfrage überführt, einem oder mehreren spezialisierten Agenten zugeordnet und nacheinander verarbeitet; anschließend wird das Ergebnis zu einer gemeinsamen Einigung verdichtet. Die Agentenrollen beruhen auf hinterlegten Systemanweisungen und Wissensbeständen des Hauses.

Betreiber: Service IDEA Factory — S-I-F, Inhaber Filip Stegert, Am Rübenbrink 9, 31199 Hildesheim, Deutschland. Hosting: Vercel und Lovable. Eingesetzte Modellanbieter: Lovable AI Gateway mit google/gemini-2.5-flash als Standardmodell; je nach Anfrage können weitere Modelle über dieselbe Gateway-Infrastruktur zum Einsatz kommen. Die Verarbeitung erfolgt über unsere Infrastruktur; Rohsystemanweisungen werden nicht ausgegeben.

Grenzen, Risiken und menschliche Aufsicht

KI-Systeme können Fehler machen, veraltetes Wissen wiedergeben oder plausibel klingende, aber falsche Aussagen erzeugen („Halluzinationen"). Ergebnisse sind Vorschläge, keine Entscheidungen. Prüfen Sie wichtige Inhalte — insbesondere bei Rechts-, Steuer-, Medizin- und Finanzthemen — stets durch qualifizierte Fachpersonen. Die abschließende Entscheidung und Verantwortung liegt bei Ihnen.

Risikoklassifizierung und verbotene Praktiken

Das Agentenkabinett ist kein Hochrisiko-KI-System im Sinne des Anhangs III AI Act und nicht für die nach Art. 5 AI Act verbotenen Praktiken bestimmt. Es findet keine Emotionserkennung, keine biometrische Kategorisierung, kein Social Scoring und keine unterschwellige Beeinflussung statt.

Keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall

Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung im Sinne des Art. 22 DSGVO statt.

Ihre Daten und die KI

Ihre Eingaben werden zur Erzeugung der Antworten an die KI-Modelle übermittelt. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Geben Sie keine besonders sensiblen Daten (Gesundheitsdaten, Zugangsdaten, Geheimnisse Dritter) in die Eingabefelder ein. Eine Nutzung Ihrer Eingaben zum Training fremder Modelle findet nach unseren vertraglichen Vorgaben nicht statt.

KI-Kompetenz und Hinweise melden

Gemäß Art. 4 AI Act fördern wir den kompetenten Umgang mit KI durch Erklärtexte, Rundgänge und Hinweise im Haus. Fehlerhafte oder anstößige KI-Ausgaben können Sie jederzeit melden an filip.stegert@gmail.com. Wir prüfen Meldungen und passen Anweisungen oder Modelle an.